Januar II 2025
K-Frage: Merz wieder deutlich vor Habeck – Keine der rechnerisch möglichen Koalitionen findet mehrheitliche Zustimmung
Gefragt, wen man von den vier Kanzlerkandidaten am liebsten als Bundeskanzler/in sehen würde, liegt diese Woche Friedrich Merz mit 31 Prozent (plus 4) wieder klar vor Robert Habeck mit 25 Prozent (minus 2). Deutlich weniger wollen Olaf Scholz (16 Prozent; plus 2) oder Alice Weidel (15 Prozent; unverändert) am liebsten im Kanzleramt sehen (Rest zu 100 Prozent hier und im Folgenden jeweils „weiß nicht“).
Bei der Beurteilung von Politikerinnen und Politikern nach Sympathie und Leistung („Was halten Sie von?“) liegt Verteidigungsminister Boris Pistorius mit deutlichem Abstand weiter auf Platz eins. Er wird auf der Skala von +5 bis -5 mit einem Durchschnittswert von 1,9 (hier und im Folgenden Vergleichswert aus Januar I: 1,7) eingestuft. Auf Platz zwei kommt mit 1,1 (0,8) Hendrik Wüst. Dann folgen Markus Söder mit minus 0,1 (minus 0,3), Friedrich Merz mit minus 0,3 (minus 0,6), Robert Habeck mit minus 0,3 (minus 0,5), Annalena Baerbock mit minus 0,4 (minus 0,8), Olaf Scholz mit minus 0,6 (minus 1,0), Christian Lindner mit minus 1,4 (minus 1,6), Sahra Wagenknecht mit minus 1,6 (minus 1,6) und Alice Weidel mit minus 2,3 (minus 2,4).
Wenn am nächsten Sonntag wirklich Bundestagswahl wäre, käme die SPD auf 15 Prozent (plus 1) und die CDU/CSU auf 30 Prozent (unverändert). Die Grünen lägen bei 14 Prozent (minus 1), die FDP würde 4 Prozent (unverändert), die AfD 21 Prozent (unverändert) und die Linke 5 Prozent (plus 1) erreichen. Das BSW läge bei 3 Prozent (minus 1), die anderen Parteien erhielten zusammen 8 Prozent (unverändert). Darunter ist keine Partei, die mindestens drei Prozent erzielen würde. Das würde von den politisch wahrscheinlichen Koalitionen für eine Regierung aus Union und SPD sowie für eine Regierung aus Union und Grünen reichen.
Die Beschlusslage der CDU, jegliche politische Zusammenarbeit mit der AfD grundsätzlich abzulehnen, wird von knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten als richtig angesehen, 32 Prozent finden die sogenannte Brandmauer nicht richtig. Diese Abgrenzung von der AfD unterstützt mit 73 Prozent auch eine klare Mehrheit in der Anhängerschaft der CDU/CSU.
Von verschiedenen, den Befragten zur Bewertung vorgelegten Koalitionsmodellen findet keines eine mehrheitliche Unterstützung. Eine von der CDU/CSU geführte Koalition mit der SPD wird mit 33 Prozent noch am häufigsten als gut bewertet, aber 48 Prozent fänden ein solches Bündnis schlecht (egal: 15 Prozent). Eine schwarz-grüne Regierung wird nur von 25 Prozent positiv gesehen, aber von 61 Prozent negativ (egal: 12 Prozent). Noch deutlicher wird eine Koalition aus CDU/CSU und AfD abgelehnt (74 Prozent; gut: 19 Prozent; egal: 5 Prozent). Während dieses Koalitionsmodell 76 Prozent der AfD-Anhänger gut finden, sind es bei den Unions-Anhängern nur 8 Prozent.
Sollte die Union nach der nächsten Bundestagswahl die Regierung anführen, glauben nur 39 Prozent, dass sich durch deren Politik dann die wirtschaftliche Lage in Deutschland verbessern würde, 44 Prozent meinen, dass das keine großen Auswirkungen hätte und 13 Prozent erwarten dann sogar eine Verschlechterung.
Umstritten zwischen den Parteien sind zwei grundsätzliche Positionen: Im eher linken Lager werden höhere Steuern für hohe Einkommen gefordert und im eher wirtschaftsliberal-konservativen Lager eine steuerliche Entlastung der Unternehmen. Eine Mehrheit der Befragten (70 Prozent), darunter selbst 65 Prozent der Unionsanhänger, spricht sich für eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen aus. Insgesamt 26 Prozent sind gegen eine solche Steuererhöhung, darunter Mehrheiten bei den Anhängern der FDP (54 Prozent) und der AfD (59 Prozent). Fast eine genauso große Mehrheit (62 Prozent) plädiert für eine Senkung der Unternehmenssteuern, darunter auch 60 Prozent der SPD-Anhänger. 26 Prozent aller Befragten sind gegen eine steuerliche Entlastung der Unternehmen in Deutschland.
Informationen zur Umfrage
Archiv
Zeitreihe
Newsletter
Fragetexte
Die Standardfragen (PDF, 105 KB)
Seite zuletzt geändert am 24.01.2025 um 14:47 Uhr